Kampfrichter

Auf dieser Seite stellen wir euch ein paar Informationen zum Kampfrichterwesen zur Verfügung. Hier könnt ihr euch in Ruhe in das Thema „Kampfrichterwesen und dessen Bedeutung“ einlesen und informieren.

Für einen Schwimmwettbewerb mit acht Bahnen bedarf es ca. 40-50 Kampfrichter pro Abschnitt. Dies setzt sich zusammen aus Schiedsrichtern, Startern, Protokollführer, Auswertern, Sprechern sowie Schwimmrichtern, Zielrichtern, Wenderichtern und den Zeitnehmern (letztere meistens in doppelter Besetzung). Wenn ihr also rund um das Becken schaut, seht ihr viele weißgekleidete Personen (siehe Skizze)

Für einen 2-tägigen Wettbewerb, der aus vier Abschnitten besteht, bedeutet dies also insgesamt ca. 160-200 KaRi´s. Diese ehrenamtlichen Helfer sind nicht zu ersetzen. Ohne vollständiges Kampfgericht wird ein Wettkampf nicht gestartet!

Alle ehrenamtlichen KaRi´s haben dieselben Verpflichtungen, Probleme und zeitlichen Einschränkungen außerhalb des Schwimmsports. Also gibt es im Schwimmsport eine allgemeine Vorgehensweise, welche Anzahl an Kampfrichtern ein Verein pro Abschnitt stellen muss. Dies erfolgt nach dem Solidaritätsprinzip.

Die Anzahl der Einzelstarts pro Verein bestimmt dabei die Anzahl der zu stellenden Kampfrichter. Je mehr Starts gemeldet werden, desto mehr Posten (also Kampfrichter) müssen folgerichtig besetzt werden.

Vereinsintern bedeutet dies im Umkehrschluss: Schwimmen eure Kinder Wettkämpfe, dann benötigen wir entsprechende Unterstützung im Kampfrichterwesen. Je mehr Kampfrichter wir dabei zur Verfügung haben, desto kürzer ist die Einsatzzeit für jeden Einzelnen.

Das kann jeder machen: Mama, Papa, Oma, Opa, Freunde, etc. Die Ausbildung zum Kampfrichter erfordert nur etwas Zeit und Motivation. Dies dient alles nur den Kindern, damit diese die fantastischen Erlebnisse und Erfahrungen eines solchen Schwimm-Wettkampfes (mit)erleben können

Ausbildung zum Kampfrichter:

Diese teilt sich grob in zwei Abschnitte: 

1. eine theoretische Ausbildung, in der die Grundlagen vermittelt werden, und

2. ein anschließender praktischer Teil, indem das Erlernte angewendet und vertieft wird. 

Voraussetzung für die Teilnahme an der zweitägigen WKR-Ausbildung ist ein Mindestalter von 14 Jahren. Vorkenntnisse des Schwimmsports sind hilfreich, aber keine Bedingung. Die theoretische Ausbildung findet als zweitägiger, kurzweiliger Lehrgang, vornehmlich am Wochenende, statt. Nach erfolgreicher theoretischer Ausbildung schließen sich vier Pflichteinsätze an Wettkämpfen als KaRi zur Ausbildung an, an denen das Erlernte jeweils 1x als Zeitnehmer, Wenderichter, Zielrichter und Schwimmrichter erprobt wird. Das kann im kürzestem Fall an zwei unterschiedlichen Wettkämpfen erfolgen. 

Das Equipment (Stoppuhr, Trillerpfeife und Kampfrichter-T-Shirt) bekommt ihr gestellt. Die Ausbildung ist für die Teilnehmer kostenfrei. Die Teilnahmegebühr übernimmt der Verein

Spaß und gute Laune bringt ihr mit, dann seid ihr schwups Mitglied in unserm Kampfrichter-Team.

Bei Fragen oder Interesse wendet euch bitte an eure Trainer oder Kampfrichterobmann (Michael Malskies). Gerne können in einem persönlichen Gespräch weitere Informationen rund um das Thema Kampfrichter ausgetauscht werden.

Michael Malskies – Kampfrichterobmann